Der Aufenthaltsstatus als Teil der Anlagestrategie
RESIDENZ MIT KAPITALSTRATEGIE
Ein strukturierter Ansatz für den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen, Kapitalmanagement und langfristige Planung.
Der Aufenthaltsstatus als Teil der Investitionsstruktur

Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Ziele des Investors, des steuerlichen Umfelds, der Rechtsordnung und des Anlagehorizonts getroffen.
Der Prozess wird über ein Partnernetzwerk aus Rechtsanwälten und Steuerberatern koordiniert.
Der Investor behält die Kontrolle und profitiert von einer transparenten Struktur.
ENTHALTEN:
Bewertung des Investitionsprofils und des steuerlichen Umfelds
Festlegung der Zuständigkeit im Rahmen einer Gesamtstrategie
Abstimmung mit dem Partnernetzwerk: Rechtsanwälte, Steuerberater
Einbindung der Aufenthaltsgenehmigung in die Transaktionsstruktur
Deutschland · Österreich · Monaco · Schweiz.*
Deutschland
Langfristige Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen von Investitionsaktivitäten.
Österreich
Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen von Investitionen und unternehmerischer Tätigkeit.
Monaco
Aufenthaltsgenehmigung für Investoren und privates Kapital.
Schweiz*
Die Bedingungen für die Schweiz werden individuell festgelegt (Lex Koller).
* In der Schweiz gelten Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer (Lex Koller). Die Bedingungen für die Schweiz werden individuell geklärt.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist kein eigenständiges Produkt. Alle Entscheidungen werden im Rahmen einer Anlagestrategie getroffen.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist kein eigenständiges Produkt. Alle Entscheidungen werden im Rahmen einer Anlagestrategie getroffen.