Impressum & AGB
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Estate-Service24 Immobilienconsulting
Inhaber: Alexander Ufnarovski (Einzelunternehmen)
Geschäftsanschrift
Hegewiese 63
61389 Schmitten im Taunus
Deutschland
Büro in Frankfurt am Main
Westhafen Tower
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt am Main
Deutschland
Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 172 953 48 07
E-Mail: info@estate-service24.de
Web: www.estate-service24.de
Gewerbeerlaubnis
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler)
Aktenzeichen: 32.1.9011851470/El
Erlaubnis erteilt durch:
Stadt Offenbach am Main – Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
Zuständige Aufsichtsbehörde: Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Zuständige Industrie- und Handelskammer:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Steuerliche Angaben
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE227218890
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Alexander Ufnarovski
Hegewiese 63, 61389 Schmitten im Taunus
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Estate-Service24 & Partners Immobilienconsulting
Inhaber: Alexander Ufnarovski
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tätigkeit von Estate-Service24 & Partners Immobilienconsulting, Inhaber Alexander Ufnarovski, im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Nachweis von Kaufgelegenheiten für Gewerbe- und Anlageimmobilien sowie mit damit verbundenen transaktionsbezogenen Dienstleistungen und Beratungsleistungen.
Hierzu zählen insbesondere Büro-, Handels-, Hotel-, Logistik-, Industrie-, Mixed-Use- und sonstige gewerblich genutzte Immobilien, Immobilienportfolios sowie ausgewählte Projektentwicklungen.
Die konkrete Tätigkeit, der jeweilige Auftrag, das konkrete Objekt sowie die Vergütung können in einer gesonderten Makler-, Vermittlungs- oder Beratungsvereinbarung geregelt werden.
2. Zustandekommen des Vertrages und Einbeziehung der AGB
Der jeweilige Vertrag zwischen Estate-Service24 und dem Auftraggeber kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zustande. Die Vereinbarung kann schriftlich, elektronisch oder in sonstiger gesetzlich zulässiger Form erfolgen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil der jeweiligen Vereinbarung, sofern der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sowie ausdrücklich getroffene objektspezifische Regelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Gegenstand und Umfang der Tätigkeit
Estate-Service24 kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:
- Nachweis geeigneter Gewerbe- und Anlageimmobilien;
- Nachweis von Investitions- und Erwerbsmöglichkeiten;
- Vermittlung von Kaufgelegenheiten;
- Unterstützung bei der Anbahnung und Koordination von Immobilientransaktionen;
- Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Erwerber, Eigentümer, Verkäufer und weiteren Transaktionsbeteiligten;
- Organisation und Koordination des Informations- und Dokumentenaustauschs;
- Koordination weiterer Transaktionsschritte;
- auf gesonderte Vereinbarung Unterstützung bei der Koordination von Due-Diligence-Prozessen;
- Koordination der Einbindung externer Fachberater.
Der konkrete Umfang der Tätigkeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Estate-Service24 schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Investment Partner / Investment Advisory
Estate-Service24 kann Auftraggeber im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen bei der Identifizierung, Analyse und Strukturierung geeigneter Immobilienmöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung und Begleitung von Immobilientransaktionen unterstützen.
Die Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf Gewerbe- und Anlageimmobilien sowie immobilienbezogene Transaktionen.
Estate-Service24 erbringt keine Finanzanlagenvermittlung oder Anlageberatung hinsichtlich Finanzinstrumenten, Wertpapieren, Investmentvermögen oder sonstigen Finanzprodukten, soweit hierfür eine gesonderte gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist und nicht vorliegt.
5. Nachweis und Vermittlung
Estate-Service24 kann dem Auftraggeber Immobilien, Investitionsmöglichkeiten oder sonstige Erwerbsgelegenheiten nachweisen oder deren Erwerb vermitteln.
Der Nachweis kann insbesondere durch die Übermittlung von Exposés, Objektinformationen, Kontaktdaten, Datenraumzugängen oder sonstigen Informationen erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Estate-Service24 unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm eine nachgewiesene Immobilie oder Investitionsmöglichkeit bereits bekannt war.
Eine behauptete Vorkenntnis ist auf Verlangen substantiiert nachzuweisen.
6. Provisionsanspruch
Die Höhe der Makler- oder Vermittlungsprovision wird für die jeweilige Transaktion gesondert vereinbart.
Soweit eine Provision vereinbart wurde, entsteht der Anspruch grundsätzlich mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des Hauptvertrages infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch Estate-Service24.
Die konkrete Höhe, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und sonstige Bedingungen der Provision ergeben sich aus der jeweiligen Makler- oder Vermittlungsvereinbarung.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Provisionsbeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Wirtschaftlich vergleichbare Transaktionen und Erwerb über verbundene Unternehmen
Soweit in der jeweiligen Makler- oder Vermittlungsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, kann der Provisionsanspruch auch entstehen, wenn der Erwerb nicht unmittelbar durch den Auftraggeber, sondern durch eine von ihm benannte oder mit ihm verbundene Gesellschaft, eine Objektgesellschaft, ein Special Purpose Vehicle (SPV) oder einen sonstigen wirtschaftlich dem Auftraggeber zuzurechnenden Erwerber erfolgt.
Entsprechendes gilt, soweit gesetzlich zulässig, für wirtschaftlich vergleichbare Transaktionen, insbesondere für mittelbare Erwerbe, Anteilserwerbe oder sonstige Transaktionsstrukturen, sofern diese auf dem von Estate-Service24 nachgewiesenen oder vermittelten Objekt bzw. der nachgewiesenen Transaktionsmöglichkeit beruhen.
Die konkrete Reichweite und der maßgebliche Zeitraum werden in der jeweiligen Makler- oder Vermittlungsvereinbarung festgelegt.
8. Fälligkeit der Provision
Die Fälligkeit der Makler- oder Vermittlungsprovision richtet sich nach der jeweiligen Makler- oder Vermittlungsvereinbarung.
Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird die Provision nach rechtswirksamem Abschluss des vermittelten Hauptvertrages fällig.
Bei einem unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenen Vertrag tritt die Fälligkeit grundsätzlich mit Eintritt der betreffenden Bedingung ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
9. Tätigkeit für mehrere Parteien
Estate-Service24 kann, soweit gesetzlich zulässig, für mehrere an einer Transaktion beteiligte Parteien tätig werden.
Eine Tätigkeit für mehrere Parteien sowie eine etwaige Vergütung durch mehrere Parteien werden den jeweiligen Auftraggebern vor Abschluss der entsprechenden Vereinbarung offengelegt.
Die konkrete Vergütung wird mit jeder Partei gesondert vereinbart.
10. Vertraulichkeit und Umgang mit Informationen
Die dem Auftraggeber übermittelten Informationen über Immobilien, Eigentümer, Verkäufer, Projektentwickler, Investoren und sonstige Geschäftspartner sind vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber darf erhaltene Unterlagen und Informationen ausschließlich zur Prüfung und Durchführung der jeweiligen Immobilientransaktion verwenden.
Eine Weitergabe an eigene Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierungsberater, Banken, Architekten, technische Berater oder sonstige zur Prüfung der Transaktion hinzugezogene Fachberater bleibt zulässig, soweit dies für die Prüfung oder Durchführung der Transaktion erforderlich ist und die Vertraulichkeit gewahrt wird.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Estate-Service24, soweit nicht gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen.
11. Vermeidung der Umgehung / Non-Circumvention
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von Estate-Service24 nicht dadurch zu umgehen, dass er nach erfolgtem Nachweis oder während der Vermittlung eine Transaktion unmittelbar oder mittelbar mit dem Eigentümer, Verkäufer, Projektentwickler oder einem mit diesem verbundenen Rechtsträger abschließt, um die vereinbarte Makler- oder Vermittlungsprovision zu vermeiden.
Dies gilt entsprechend für einen Erwerb über eine vom Auftraggeber benannte oder mit ihm verbundene Gesellschaft, eine Objektgesellschaft, ein Special Purpose Vehicle (SPV) oder einen sonstigen wirtschaftlich dem Auftraggeber zuzurechnenden Erwerber.
Die konkrete Reichweite, der geschützte Personenkreis, das geschützte Objekt bzw. die geschützte Transaktion sowie die Dauer der Schutzwirkung können in der jeweiligen Makler- oder Vermittlungsvereinbarung näher bestimmt werden.
12. Informationen über Immobilien und Investitionsmöglichkeiten
Die von Estate-Service24 bereitgestellten Informationen über Immobilien und Investitionsmöglichkeiten beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf Angaben der jeweiligen Eigentümer, Verkäufer, Projektentwickler oder sonstigen Informationsgeber.
Estate-Service24 übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Angaben, soweit keine eigene Prüfung oder ausdrückliche Garantie vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist für die Prüfung der für seine Erwerbsentscheidung wesentlichen rechtlichen, steuerlichen, technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte selbst verantwortlich.
13. Externe Fachberater und Due Diligence
Estate-Service24 kann auf Wunsch des Auftraggebers die Kommunikation und Koordination mit externen Fachberatern unterstützen.
Hierzu können insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Finanzierungsberater, Architekten, Ingenieure, Gutachter und sonstige Fachberater gehören.
Die fachliche Prüfung und Beratung durch diese Personen erfolgt in deren eigener Verantwortung.
Estate-Service24 übernimmt keine Verantwortung für die fachlichen Leistungen externer Berater.
14. Keine erfolgsunabhängige Vergütung
Soweit in der jeweiligen Vereinbarung nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, wird für die reine Makler- und Vermittlungstätigkeit keine laufende oder monatliche erfolgsunabhängige Vergütung geschuldet.
Kosten und Auslagen von Estate-Service24 werden nur erstattet, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Haftung
Estate-Service24 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Estate-Service24 nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
16. Eigenverantwortliche Investitionsentscheidung
Die Entscheidung über den Erwerb einer Immobilie oder die Durchführung einer sonstigen Transaktion trifft ausschließlich der Auftraggeber.
Estate-Service24 übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Immobilie oder Investitionsmöglichkeit den wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Anlagezielen des Auftraggebers entspricht.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung die erforderlichen Prüfungen durch geeignete eigene Fachberater durchführen zu lassen.
17. Laufzeit und Beendigung
Die Laufzeit und Beendigung eines konkreten Makler-, Vermittlungs- oder Beratungsauftrags richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, bleiben Provisionsansprüche für nach Beendigung des Auftrags abgeschlossene Transaktionen bestehen, sofern diese auf dem während der Laufzeit erfolgten Nachweis, der Vermittlung oder einer sonstigen provisionsbegründenden Tätigkeit von Estate-Service24 beruhen.
18. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Estate-Service24.
19. Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Estate-Service24 und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von Estate-Service24.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.